Ab sofort bieten wir Besitzern von Oldtimern oder besonderen Fahrzeugen und Liebhaberstücken die Wertermittlung ihres Fahrzeugs mit unserem Partner, der unabhängigen Prüforganisation TÜV NORD. Am Ende der Seite können Sie einen Termin online buchen.
Das Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet worden sein. Hier für ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur maßgeblich. Dabei wird ermittelt, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeug-technisches Kulturgut anzusehen ist.
Wir ermitteln folgende Werte für Ihren Oldtimer:
Umfang der Bewertung
Die ausführliche Bewertung beinhaltet eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z. B. Innenraum, Motorraum, Lackierung, Unterboden etc. In der Gesamtzustandsnote werden diese einzeln ermittelten Zustandsnoten aller Bereiche zusammengefasst.
Was wird dokumentiert?
In der ausführlichen Bewertung werden eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten dokumentiert, wie Restaurationsaufwand, Vorbesitzer, Modellgeschichte etc. Ebenso die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten.
Wozu dient die Bewertung?
Wertdefinitionen: Der Wert eines Oldtimers
Marktwert
Der Marktwert gibt Auskunft über den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An-/Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit MwSt. neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als festgesetzer Preis (Taxe) im Sinne von § 57 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MwSt. neutral.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (inkl. MwSt.) – dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wieder, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.
Hierunter versteht die Versicherung den Wert, der aufgebracht werden muss, um ein beschädigtes, überdurchschnittlich gut erhaltenes bzw. restauriertes Liebhaberfahrzeug wieder in den vorigen Zustand zu versetzen.
Üblicherweise sind diese Fahrzeuge nur zum Marktwert versicherbar. Dieser Wert reicht in der Regel nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten nach einem kapitalen Schaden auszugleichen. Eine eventuelle Versicherung schließt diese Lücke und bietet in diesen Fällen Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten, bis maximal zum vereinbarten Wiederherstellungswert.
Ermittlung der Zustandsnoten von Oldtimern
Die ermittelten Zustandsnoten sind in der Oldtimerszene fest als Standard etabliert. Sie sind Grundlage der Werte die im Handel anerkannt und außerdem der präzisen Versicherungseinstufung dienen.
Zustand 1
Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Wird sehr selten vergeben.
Zustand 2
Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
Zustand 3
Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
Zustand 4
Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt.
Zustand 5
Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeuge im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett.
Buchen Sie jetzt hier Ihren Termin zur Erlangung des H-Kennzeichens.
Das Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet worden sein. Hier für ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur maßgeblich. Dabei wird ermittelt, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeug-technisches Kulturgut anzusehen ist.
Wir ermitteln folgende Werte für Ihren Oldtimer:
Die ausführliche Bewertung beinhaltet eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z. B. Innenraum, Motorraum, Lackierung, Unterboden etc. In der Gesamtzustandsnote werden diese einzeln ermittelten Zustandsnoten aller Bereiche zusammengefasst.
Was wird dokumentiert?
In der ausführlichen Bewertung werden eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten dokumentiert, wie Restaurationsaufwand, Vorbesitzer, Modellgeschichte etc. Ebenso die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten.
Wozu dient die Bewertung?
Marktwert
Der Marktwert gibt Auskunft über den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An-/Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit MwSt. neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als festgesetzer Preis (Taxe) im Sinne von § 57 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MwSt. neutral.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufge-brachten Restaurationskosten oder Aufwen-dungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der – auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (inkl. MwSt.) – dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaf-fungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) be-rücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatz-beschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeug-grundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration erge-ben die Differenz zum normalen Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wieder, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.
Hierunter versteht die Versicherung den Wert, der aufgebracht werden muss, um ein beschädigtes, überdurchschnittlich gut erhaltenes bzw. restauriertes Liebhaberfahrzeug wieder in den vorigen Zustand zu versetzen.
Üblicherweise sind diese Fahrzeuge nur zum Marktwert versicherbar. Dieser Wert reicht in der Regel nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten nach einem kapitalen Schaden auszugleichen. Eine eventuelle Versicherung schließt diese Lücke und bietet in diesen Fällen Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten, bis maximal zum vereinbarten Wiederherstellungswert.
Die ermittelten Zustandsnoten sind in der Oldtimerszene fest als Standard etabliert. Sie sind Grundlage der Werte die im Handel anerkannt und außerdem der präzisen Versicherungsein-stufung dienen.
Zustand 1
Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschä-digungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Wird sehr selten vergeben.
Zustand 2
Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
Zustand 3
Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
Zustand 4
Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahr-bereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt.
Zustand 5
Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeuge im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett.
Buchen Sie jetzt hier Ihren Termin zur Erlangung des H-Kennzeichens.